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<title>Recht für Verbraucher von J. Geburtig</title>
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<description>Aktuelle Informationen aus der Verbraucherszene für Verbraucher.</description>
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<lastBuildDate>Thu, 19 Apr 2012 10:25:18 +0200</lastBuildDate>
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<title>BGH (X ZR 76/11 )Die Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden kann den Reiseveranstalter zum Schadensersatz verpflichten </title>
<link>http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=1116</link>
<description><![CDATA[<div align="center"><font size="+2"><b>Die Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden kann den Reiseveranstalter zum Schadensersatz verpflichten </b></font></div><br />
<p align="justify">Die Klägerin verlangt aus eigenem und abgetretenem Recht ihres Lebensgefährten die Rückzahlung eines gezahlten Reisepreises und Schadensersatz. </p><br />
<p align="justify">Der Lebensgefährte der Klägerin buchte im Februar 2009 für sich und die Klägerin bei der Beklagten eine einwöchige Pauschalreise in die Türkei zum Preis von 369 € pro Person mit einem <br />
Rückflug am 1. Juni 2009 um 16.40 Uhr. In ihren in den Vertrag einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen behielt sich die Beklagte <br />
die kurzfristige Änderung der Flugzeiten und Streckenführung vor, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigt wird, und wurde die Abtretung von Ansprüchen gegen die Beklagte, die auf Leistungsstörungen beruhen, ausgeschlossen. Der Rückflug wurde am Vortag<br />
 auf 5.15 Uhr des 1. Juni 2009 vorverlegt, wozu die Reisenden um 1.25 Uhr am Hotel abgeholt werden sollten. Die Klägerin und ihr Lebensgefährte bemühten sich um einen anderen Rückflug, den sie an dem vorgesehenen Rückflugtag um 14.00 Uhr antraten und selbst bezahlten. Der Lebensgefährte der Klägerin trat ihr seine Ansprüche ab. Nach <br />
Geltendmachung von Reisemängeln zahlte die Beklagte an die Klägerin 42,16 €. </p><br />
<p align="justify">Die Klägerin verlangt von der Beklagten unter anderem die Rückzahlung des gesamten Reisepreises abzüglich 70 € für in <br />
Anspruch genommene Verpflegungsleistungen, die Erstattung von insgesamt 504,52 € Rücktransportkosten sowie Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in Höhe von 480,80 € für sich selbst und 2.193,10 € für ihren Lebensgefährten. </p><br />
<p align="justify">Das Amtsgericht hat der Klägerin 25,00 € wegen Minderung des Reisepreises zugesprochen und die Klage im Übrigen abgewiesen. Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben. Das Landgericht hat angenommen, wegen des in den AGB der Beklagten enthaltenen, rechtlich nicht zu beanstandenden Abtretungsverbots seien <br />
die Ansprüche ihres Lebensgefährten nicht wirksam an die Klägerin abgetreten worden. Im Übrigen begründe die Vorverlegung des Rückflugtermins zwar einen Reisemangel, der den Reisepreis um 25,00 € <br />
mindere, jedoch liege darin angesichts des besonders günstigen Reisepreises keine erhebliche Beeinträchtigung der Reise, die die Klägerin zu einer Kündigung des Vertrags oder einer Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit berechtigen würde. Auch die Kosten der<br />
 anderweitigen Rückreise müsse die Beklagte nicht erstatten, denn diese beruhten auf einem eigenen Entschluss der Klägerin und ihres Lebensgefährten und seien damit der Beklagten nicht mehr zuzurechnen.  </p><br />
<p align="justify">Der unter anderem für das Reiserecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat das Berufungsurteil teilweise aufgehoben und die Sache insoweit an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ist das in den AGB enthaltene Abtretungsverbot bei einem Reisevertrag wegen einer unangemessenen Benachteiligung der Reisenden unwirksam. Da es sich auf Gewährleistungsansprüche beschränkt, sind die Interessen des Reiseveranstalters nur von geringem Gewicht. Hingegen haben die Reisenden nicht selten das Bedürfnis, solche Ansprüche an einen ihrer <br />
Mitreisenden abzutreten, der wirtschaftlich (anteilig) die Kosten der Reise (mit)getragen hat.  </p><p align="justify">Auch bei Berücksichtigung des in den AGB enthaltenen Vorbehalts hat das Berufungsgericht in der Vorverlegung des Flugs um <br />
mehr als 10 Stunden zu Recht einen Reisemangel erkannt. Dieser berechtigte die Reisenden aber grundsätzlich auch zur Selbstabhilfe und zur Erstattung der mit dem selbst organisierten Rückflug entstandenen Kosten, wenn sie zuvor dem Reiseveranstalter eine Abhilfefrist gesetzt <br />
hatten oder eine solche Fristsetzung entbehrlich war. Letzteres kann sich bereits aus den Umständen ergeben, etwa wenn der Reiseveranstalter <br />
den Reisemangel bewusst vurursacht und ihn als unvermeidlich darstellt. <br />
 </p><p align="justify">Die Vorverlegung des Rückflugs stellt im Streitfall hingegen keine erhebliche Beeinträchtigung der Reise dar. Dies kann zwar nicht mit dem geringen Reisepreis begründet werden. Nach Bejahung eines Reisemangels kommt es vielmehr darauf an, welchen Anteil der Mangel in Relation zur gesamten Reiseleistung hatte und wie gravierend sich der Mangel für den Reisenden ausgewirkt hat. Da die Reisenden dem <br />
Reisemangel aber im Wesentlichen selbst abgeholfen haben, ist danach keine erhebliche Beeinträchtigung mehr zu erkennen, die zur Kündigung oder einer Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit <br />
berechtigen würde.  </p><p align="justify">Für das Berufungsgericht bleibt zu prüfen, ob die Klägerin und ihr Lebensgefährte der Beklagten eine Frist zur Abhilfe gesetzt haben oder diese nach den Umständen entbehrlich war, sowie in welcher Höhe Kosten für den Rückflug tatsächlich angefallen sind.  </p><br />
<p align="justify">Urteil vom 17. April 2012 - X ZR 76/11 <br /></p><p align="justify">mehr unter <br /></p><p align="justify"><a href="http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/pressemitteilungen_node.html">http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/pressemitteilungen_node.html</a><br /></p> <br /><br /> ]]></description>
<pubDate>Thu, 19 Apr 2012 10:25:18 +0200</pubDate>
<dc:creator>Geburtig</dc:creator>
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</item>
<item>
<title>LG Köln: Reinigungen müssen Schäden an Kleidung umfassend ersetzen</title>
<link>http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=1115</link>
<description><![CDATA[Reinigungen müssen Schäden an Kleidung umfassend ersetzen<div class="image-zoom lt"><br />
<h2>Landgericht Köln untersagt Textilreinigungsverband, umstrittene Haftungsklauseln zu empfehlen </h2><br />
               <br />
<p><strong>Ruiniert eine Reinigung grob fahrlässig Kleidungsstücke, muss der vollständige Schaden ersetzt werden, unabhängig davon, wie alt die <br />
Ware ist. Eine Begrenzung auf den tabellarischen Zeitwert ist unzulässig. Das hat das Landgericht Köln nach einer Klage des <br />
Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Deutschen Texilreinigungsverband entschieden. Auch die branchenübliche Haftungsbegrenzung auf das 15-fache des „Bearbeitungspreises“ für leicht<br />
 fahrlässig verursachte Schäden ist unzulässig. Der <br />
Textilreinigungsverband hatte die umstrittenen Haftungsklauseln empfohlen. Die meisten Reinigungsbetriebe verwenden sie in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.</strong></p><strong><br />
<p>Der vzbv hatte kritisiert, dass Kunden durch die <br />
Haftungsbegrenzung unter Umständen nur einen Bruchteil des Schadens ersetzt bekommen. Laut Verbandsempfehlung haftet die Reinigung nur bis <br />
zur Höhe des Zeitwertes, wenn ein  Kleidungsstück verloren geht oder durch grobe Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters beschädigt wird. Nach der <br />
Zeitwerttabelle des Verbands zahlt sie zum Beispiel für den Verlust eines mehr als vier Jahre alten Abendkleids nur 5 bis 20 Prozent des Anschaffungspreises. Bei einem Anzug, der 500 Euro gekostet hat, wären das gerade mal 25 bis 100 Euro.</p>Die vom Verband empfohlene Haftungsbegrenzung bei leichter Fahrlässigkeit erklärten die Richter schon deshalb für unwirksam, weil sie missverständlich formuliert ist: Es sei unklar, ob mit Bearbeitungspreis der vom Kunden zu zahlende Preis oder die dem Reinigungsbetrieb selbst entstehenden Kosten gemeint seien. Das Gericht ließ allerdings offen, ob die Haftungsbegrenzung bei einer anderen Formulierung der Klausel zulässig wäre.<br />
<p><em>LG Köln vom 08.02.2012 (26 O 70/11) – nicht rechtskräftig</em></p><p> mehr unter <a href="http://www.vzbv.de/9137.htm">http://www.vzbv.de/9137.htm</a></p></strong> <br /><br /> &nbsp;]]></description>
<pubDate>Wed, 28 Mar 2012 15:53:18 +0200</pubDate>
<dc:creator>Geburtig</dc:creator>
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</item>
<item>
<title>BGH (VIII ZR 113/11) Zu den Folgen unwirksamer Preisanpassungsklauseln in Erdgas-Sonderkundenverträgen </title>
<link>http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=1114</link>
<description><![CDATA[<div align="center"><font size="+2"><b>Zu den Folgen unwirksamer Preisanpassungsklauseln in <br />Erd</b></font><font size="+2"><b>gas-Sonderkundenverträgen </b></font></div><br />
<p align="justify"><img src="http://data.blogg.de/12929/images/palais_mitBrunnen_tif.jpg" />Der Bundesgerichtshof hat heute zwei Entscheidung zu <br />
der Frage getroffen, welchen Preis der Kunde in einem Sonderkundenverhältnis für das entnommene Gas zu entrichten hat, wenn die im Vertrag enthaltene Preisanpassungsklausel unwirksam ist und der <br />
Kunde den Preiserhöhungen über einen längeren Zeitraum nicht widersprochen hat.  </p><br />
<p style="text-align: left;">In dem Verfahren VIII ZR 113/11 macht der Kläger gegen die Beklagte, ein regionales Gasversorgungsunternehmen, Rückzahlungsansprüche geltend. Der Kläger bezog aufgrund eines im Jahr <br />
1981 geschlossenen Sonderkundenvertrages Gas von der Beklagten. Die Beklagte erhöhte in der Vergangenheit wiederholt die Arbeitspreise, mit <br />
welchen der Gasverbrauch abgerechnet wird, auf der Grundlage einer unwirksamen Preisanpassungsklausel. Der Kläger zahlte die geforderten erhöhten Entgelte, ohne den Preiserhöhungen zu widersprechen. Im Oktober 2008 wechselte er zu einem anderen Gasanbieter. Erstmals im Februar <br />
2009 wandte er sich gegen die von der Beklagten während der Vertragslaufzeit vorgenommenen Preiserhöhungen und begehrte die Rückzahlung der von Januar 2006 bis September 2008 gezahlten Erhöhungsbeträge auf der Basis des bei Vertragsschluss im Jahre 1981 geltenden Arbeitspreises. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen, das Berufungsgericht ihr überwiegend stattgegeben.  </p><br />
<p style="text-align: left;">In dem Verfahren VIII ZR 93/11 verlangt die Klägerin, ein Gasversorgungsunternehmen, von dem Beklagten, einem ehemaligen Sonderkunden, die Zahlung restlichen Entgelts für Gaslieferungen im Zeitraum Januar 2004 bis Februar 2008. Die Klägerin erhöhte seit <br />
Vertragsbeginn im Jahre 1998 mehrfach den Arbeitspreis auf der Grundlage einer ebenfalls unwirksamen Preisanpassungsklausel. Der Beklagte <br />
leistete bis Mitte 2005 die geforderten Abschlagszahlungen und wandte sich bis dahin auch nicht gegen die Jahresabrechnungen. Im Juli 2005 <br />
erhob er erstmalig Widerspruch und berief sich auf die Unwirksamkeit von Preiserhöhungen. Danach behielt er erhebliche Rechnungsbeträge ein. Das<br />
 Amtsgericht hat der Klage teilweise stattgegeben, das Berufungsgerichthat sie auf die Berufung des Beklagten hin abgewiesen und die Berufung <br />
der Klägerin zurückgewiesen.  </p><br />
<p style="text-align: left;">Die Revisionen der Energieversorger hatten in beiden Fällen Erfolg. Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat <br />
entschieden, dass in beiden Verfahren den jeweiligen Ansprüchen nicht, wie von den Berufungsgerichten angenommen, die bei dem jeweils viele Jahre zurückliegenden Vertragsschluss vereinbarten Arbeitspreise zugrunde gelegt werden können. Vielmehr ist die durch die Unwirksamkeit <br />
der Preisanpassungsklausel in den Verträgen entstandene Regelungslücke im Wege einer ergänzenden Vertragsauslegung gemäß §§ 133, 157 BGB* in der Weise zu schließen, dass der Kunde die Unwirksamkeit derjenigen Preiserhöhung, die zu einem den vereinbarten Anfangspreis übersteigenden<br />
 Preis führen, nicht geltend machen kann, wenn er sie nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Zugang der Jahresabrechnung, in der<br />
 die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt worden ist, beanstandet hat. Denn eine derartige Regelung hätten die Parteien bei einer Abwägung ihrer Interessen redlicherweise vereinbart, wenn sie bei Vertragsschluss bedacht hätten, dass die Wirksamkeit der verwendeten Preisänderungsklausel jedenfalls unsicher war. </p><br />
<p style="text-align: left;">Der Senat hat die Verfahren an die Berufungsgerichte zurückverwiesen, damit die erforderlichen Feststellungen dazu getroffen <br />
werden können, wann den Kunden die einzelnen Jahresabrechnungen zugegangen sind und gegen welche Preiserhöhungen die jeweiligen Widersprüche daher noch rechtzeitig vor Ablauf von drei Jahren erhoben <br />
worden sind.  </p><br />
<p align="justify"><b>*§ 133 BGB: Auslegung einer Willenserklärung </b></p><br />
<p align="justify"><i>Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der <br />
wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften. </i></p><br />
<p align="justify"><b>*§ 157 BGB: Auslegung von Verträgen </b></p><p align="justify"><i>Verträge sind so auszulegen, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern. </i></p><br />
<p align="justify">Urteil vom 14. März 2012 - VIII ZR 113/11  </p><br />
<p align="justify">AG Wipperfürth - Urteil vom 12. Januar 2010 – 1 C 251/09 </p><br />
<p align="justify">LG Köln - Urteil vom 16. März 2011 – 10 S 66/10 </p><br />
<p align="justify"><b>und </b></p><br />
<p align="justify">Urteil vom 14. März 2012 - VIII ZR 93/11  </p><br />
<p align="justify">AG Hamburg-Bergedorf - Urteil vom 25. Mai 2010 – 410A C 205/09 </p><br />
<p align="justify">LG Hamburg - Urteil vom 18. Februar 2011 - 320 S 129/10 </p><br />
<p align="justify">Karlsruhe, den 13. März 2012 <br /></p><a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2012&Sort=3&nr=59565&pos=0&anz=35">http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2012&amp;Sort=3&amp;nr=59565&amp;pos=0&amp;anz=35</a> <br /><br /> &nbsp;]]></description>
<pubDate>Wed, 14 Mar 2012 13:58:16 +0100</pubDate>
<dc:creator>Geburtig</dc:creator>
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</item>
<item>
<title>Deutscher Bundestag: Gesetz soll Kunden beim Kauf im Internet schützen</title>
<link>http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=1113</link>
<description><![CDATA[<br />
<a class="cmp_parsed_url" target="_blank" href="http://www.facebook.com/n/?profile.php&id=100001522051340&mid=5bac548G5af371af526fGb172a9G96&bcode=dcI6RhVP&n_m=joachim%40geburtig.info" style="color: rgb(59, 89, 152); text-decoration: none;"><img src="http://profile.ak.fbcdn.net/hprofile-ak-snc4/203212_100001522051340_5385310_q.jpg" alt="Gesetz soll Kunden beim Kauf im Internet..." style="border: 0pt none; height: 50px; width: 50px;" /></a><table cellspacing="0" cellpadding="0" style="width: 100%; padding-bottom: 5px;"><tbody><tr><td style="font-family: 'lucida grande',tahoma,verdana,arial,sans-serif; color: rgb(0, 0, 0); font-size: 11px;"><a style="color: rgb(59, 89, 152); text-decoration: none; font-weight: bold;" class="cmp_parsed_url" target="_blank" href="http://www.facebook.com/n/?profile.php&id=100001522051340&mid=5bac548G5af371af526fGb172a9G96&bcode=dcI6RhVP&n_m=joachim%40geburtig.info">Joachim Geburtig</a></td><td style="text-align: right; color: rgb(153, 153, 153); padding-right: 5px; font-family: 'lucida grande',tahoma,verdana,arial,sans-serif; font-size: 11px;"><span class="cmp_parsed_date cmp_parsed_style">2. März</span> 14:16</td></tr></tbody></table><div style="width: 458px; word-wrap: break-word; padding-bottom: 7px; color: rgb(0, 0, 0); font-size: 11px;">Gesetz soll Kunden beim Kauf im Internet schützen<br />Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger<br /><br />Der Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Internet wird<br />
verbessert. Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag am Freitag, <span class="cmp_parsed_date cmp_parsed_style">2.<br />
März 2012</span>, einem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf<br />
(17/7745) in der durch den Rechtsausschuss geänderten Fassung<br />
(17/8805) zugestimmt. Lediglich die Linksfraktion enthielt sich bei<br />
der Abstimmung. Kernpunkt der Neuregelung ist die Verpflichtung der<br />
Unternehmen, beim Online-Handel mit einem Bestellbutton<br />
unmissverständlich auf entstehende Kosten hinzuweisen.<br /><a class="cmp_parsed_url" target="_blank" href="http://www.facebook.com/l/vAQHg9cZJ/www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/38025029_kw09_de_internet/index.html" style="color: rgb(59, 89, 152); text-decoration: none;">http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/38025029_kw09_de_internet/index.html</a></div><table cellspacing="0" cellpadding="0" style="border-collapse: collapse; width: 357px; height: 124px;"><tbody><tr><td valign="top" style="padding-right: 10px;"><a target="_blank" href="http://www.facebook.com/l/qAQF8SWvgAQFoEzOsEOP1d5EkDGrMnto1G5ElNHKYcC0cyw/www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/38025029_kw09_de_internet/index.html" style="color: rgb(59, 89, 152); text-decoration: none;" class="thumb"><img width="90" class="img" src="http://external.ak.fbcdn.net/safe_image.php?d=AQDBf92jDpByGsJQ&w=90&h=90&url=http%3A%2F%2Fwww.bundestag.de%2Fdokumente%2Ftextarchiv%2F2012%2F38025029_kw09_de_internet%2Fleutheusser_schnarrenberger.jpg" style="width: 90px;" /></a></td><td valign="top"><a class="cmp_parsed_url" target="_blank" href="http://www.facebook.com/l/KAQFN2-4FAQGLyT__kBtqRv6jn3dU58CYxMrISiCzPt6kdA/www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/38025029_kw09_de_internet/index.html" style="color: rgb(59, 89, 152); text-decoration: none; font-weight: bold;">Deutscher Bundestag: Gesetz soll Kunden beim Kauf im Internet<br />
schützen</a><table width="100%" cellspacing="0" cellpadding="0" border="0" style="border-collapse: collapse; margin-bottom: 10px;"><tbody><tr><td style="border: 1px solid rgb(204, 204, 204); font-weight: bold;"><a target="_blank" class="cmp_parsed_url" href="http://www.bundestag.de/">www.bundestag.de</a></td></tr></tbody></table><div class="fcg">Schutz von Verbrauchern vor Kostenfallen im Internet am Freitag,<br />
den <span class="cmp_parsed_date cmp_parsed_style">2. März 2012<br /><br /></span></div></td></tr></tbody></table><br />
<br />
<br />
 <br /><br /> <h2 id="cover"><span class="headline"></span><br />
</h2><br />
<h3 class="subhead">BILD.de erklärt, wie ein „Aus-Knopf“ künftig helfen soll</h3><p><a href="http://www.bild.de/politik/inland/online-shopping/stopp-fuer-internet-abzocke-22938882.bild.html">http://www.bild.de/politik/inland/online-shopping/stopp-fuer-internet-abzocke-22938882.bild.html</a></p><p>s.a.<a href="http://www.fr-online.de/digital/schluss-mit-online-abzocke-bundestag-entschaerft-abo-fallen-im-internet,1472406,11749708.html"> http://www.fr-online.de/digital/schluss-mit-online-abzocke-bundestag-entschaerft-abo-fallen-im-internet,1472406,11749708.html</a></p><p><a href="http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13899689/Bundestag-beschliesst-Gesetz-gegen-Online-Abofallen.html">http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article13899689/Bundestag-beschliesst-Gesetz-gegen-Online-Abofallen.html</a><br /></p><p><br /></p><br />
<br />
]]></description>
<pubDate>Fri, 02 Mar 2012 14:28:40 +0100</pubDate>
<dc:creator>Geburtig</dc:creator>
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<title>Verbraucherzentrale warnt  vor  Werbeveranstaltung von “Porcelaine Francaise de Limoges”</title>
<link>http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=1112</link>
<description><![CDATA[<b><span style="font-size: 14pt;">Verbraucherzentrale warnt <span>&nbsp;</span>vor  <span>&nbsp;</span></span></b><b><span style="font-size: 14pt;">Werbeveranstaltung von “Porcelaine Francaise de Limoges”</span></b><br />
<p /><p style="line-height: 14pt;" class="MsoNormal">Die Firma Porcelaine Francaise de Limoges aus Paris plante eine Werbeveranstaltung im Warnemünder Ringhotel Warnemünder Hof. Verbraucher wurden bisher in der Regel angerufen und zu einer Porzellanausstellung eingeladen. Vermeintlich preisgünstige Angebote sollten interessierte Besucher in die Ausstellung locken. Diese Anrufe wertet Verbraucherschützer Joachim Geburtig als Ordnungswidrigkeiten. <br />
<br />
</p><p style="line-height: 14pt;" class="MsoNormal"><span>Da das Unternehmen bereits aus Veranstaltungen in anderen Bundesländern bekannt ist und<span style="color: rgb(34, 34, 34);"> d</span>as RTL-Magazin EXTRA bereits im Juni 2011 über diePorzellan-Abzocke der<span style="font-weight: bold;"></span> Porcelaine<span style="color: rgb(34, 34, 34);">&nbsp;</span>berichtete,<br />
<span style="color: rgb(34, 34, 34);">konnte mit Unterstützung </span> des Managements des Ringhotel Warnemünder Hof die geplante Veranstaltung am<br />
7.3.2012 verhindert werden.<span style="color: rgb(34, 34, 34);"></span></span></p><span>Der Rat der Verbraucherzentrale ist, solche Anrufe zu ignorieren und Beschwerde bei der Bundesnetzagentur unter der Rufnummer <strong style="font-weight: normal;"><span>0291 9955-206 </span></strong><strong style="font-weight: normal;"><span>einzulegen, da unerbetene Werbeanrufe in Deutschland verboten sind.</span></strong><strong style="font-weight: normal;"><span>&nbsp;</span></strong><strong style="font-weight: normal;"><span>Di Bundesnetzagentur kann die Rufnummern rechtswidrig agierender Anbieter abschalten. <br /></span></strong></span><p /><p style="line-height: 14pt;" class="MsoNormal"><span><span><strong style="font-weight: normal;"><span></span></strong></span><strong style="font-weight: normal;"><span></span></strong><span><a href="http://www.nvzmv.de/Presse/2012/0212012.htm"><span style="text-decoration: underline;">http://www.nvzmv.de/Presse/2012/0212012.htm</span></a><br />s.a.</span></span></p><p class="MsoNormal"><span style="font-size: 11pt;"><a href="http://gegen-abzocke.blogspot.com/2011/06/uberteuertes-porzellan-der-porcelaine.html">http://gegen-abzocke.blogspot.com/2011/06/uberteuertes-porzellan-der-porcelaine.html</a></span><br />
</p><p class="MsoNormal"><span style="font-size: 11pt;"><a href="http://www.youtube.com/watch?v=GhrUppwkUN8">http://www.youtube.com/watch?v=GhrUppwkUN8</a></span><br />
</p><p class="MsoNormal"><span style="font-size: 11pt;"><a href="http://www.bnet.info/0033434080920">http://www.bnet.info/0033434080920</a></span><br />
</p><p>&nbsp;</p> <br /><br /> &nbsp;]]></description>
<pubDate>Tue, 21 Feb 2012 16:52:27 +0100</pubDate>
<dc:creator>Geburtig</dc:creator>
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</item>
<item>
<title>Schlüsseldienste: Oft teure Türöffner!</title>
<link>http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=1111</link>
<description><![CDATA[<p class="MsoNormal"><font face="Arial" size="4"><b>Schlüsseldienste: Oft teure <br />
Türöffner!</b></font></p><br />
<br />
<p class="MsoNormal"><font face="Arial">Immer wieder nutzen unseriöse Schlüsseldienste die Notsituation von Menschen aus. Wer sich ausgesperrt hat, sollte sich an Schlüsseldienste wenden, die im Telefonbuch Namen und Anschrift korrekt angegeben haben. <br />
Manche Unternehmen lassen sich mit einem oder mehreren &quot;A.&quot; vor dem Firmennamen in regionale Telefonbücher eintragen, um alphabetisch <br />
an erster Stelle zu stehen, und suggerieren mittels örtlicher Straßennamen und Festnetznummern einen Firmensitz vor Ort. Gerade im Notfall, wenn man schnell eine vertrauenswürdige Firma finden muss, sollte man ein bekanntes regionales Unternehmen beauftragen und gleich einen verbindlichen Festpreis vereinbaren. <br />
Hier kann man vorab Information bei der IHK oder Handwerkskammer einholen.</font></p><br />
<p class="MsoNormal"><font face="Arial">Joachim Geburtig von der Neuen Verbraucherzentral empfiehlt, dem Notdienst am besten schon am Telefon die Schlossmarke zu nennen und sich nach den voraussichtlichen Arbeits- und <br />
Fahrtkosten sowie möglichen Materialkosten zu erkundigen. Auch mitten in der Nacht sollten Betroffene möglichst bei mehreren Firmen anfragen.</font></p><br />
<p class="MsoNormal"><font face="Arial">Wenn die Tür nur zugeschnappt sei, könne das Schloss von seriösen Handwerkern in Minutenschnelle und ohne Beschädigung geöffnet werden. Der Preis inklusive Fahrtkosten sollte hier tagsüber nicht mehr <br />
als bis zu 70 Euro betragen.</font></p><br />
<p class="MsoNormal"><font face="Arial">Nacht- und Feiertagszuschläge liegen bei 25 bis 100 Prozent und werden auf die reine Arbeits- und Fahrtzeit <br />
aufgeschlagen, aber nicht auf die Materialkosten. Der Einsatz des Schlüsseldienstes sollte daher nachts sowie an Sonn- oder Feiertagen nicht <br />
wesentlich mehr als 120 Euro kosten.</font></p><a href="http://www.nvzmv.de/Presse/2012/0172012.htm">http://www.nvzmv.de/Presse/2012/0172012.htm</a> <br /><br /> &nbsp;]]></description>
<pubDate>Tue, 14 Feb 2012 11:46:23 +0100</pubDate>
<dc:creator>Geburtig</dc:creator>
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</item>
<item>
<title>Auch in Rostock wird für die Netz-Freiheit demonstriert!</title>
<link>http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=1110</link>
<description><![CDATA[<br />
Gegen das Anti-Produktpiraterie-Abkommen Acta sind amheutigen Tag auch inRostock Hunderte Menschen auf die Straße gegangen.<br /><br /><br />
<br />
<img style="width: 383px; height: 286px;" src="http://data.blogg.de/12929/images/429182_297134810347252_100001522051340_847364_237457597_n.jpg" /><br /><span data-jsid="text" class="commentBody">Text des ACTA-Abkommens (PDF) <a href="http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/11/st12/st12196.de11.pdfhttp://register.consilium.europa.eu/pdf/de/11/st12/st12196.de11.pdf" target="_blank" rel="nofollow nofollow"><span>http://</span><wbr /><span class="word_break"></span><span>register.consilium.europa.e</span><wbr /><span class="word_break"></span><span>u/pdf/de/11/st12/</span><wbr /><span class="word_break"></span><span>st12196.de11.pdfhttp://</span><wbr /><span class="word_break"></span><span>register.consilium.europa.e</span><wbr /><span class="word_break"></span><span>u/pdf/de/11/st12/</span><wbr /><span class="word_break"></span>st12196.de11.pdf</a></span><br /><br /><br />
 <br /><br /> <br />
<br />mehr unter <a href="http://stopp-acta.info/">http://stopp-acta.info/</a><br /><br /><br /><br />
<br />
<a href="http://www.stopp-acta.info"><br />
     <img width="160" height="300" src="http://www.stopp-acta.info/files/button160-300.png" /><br />
</a><br />
]]></description>
<pubDate>Sat, 11 Feb 2012 18:51:11 +0100</pubDate>
<dc:creator>Geburtig</dc:creator>
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<category domain="http://www.blogg.de/tag/auch_in_rostock_wir_fuer_die_netz-freiheit_demonstriert">auch_in_rostock_wir_fuer_die_netz-freiheit_demonstriert</category>
</item>
<item>
<title>Urteil gegen Michael Burat wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.2012 erwartet</title>
<link>http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=1109</link>
<description><![CDATA[<br />
<h3>Urteil gegen Michael Burat wegen gewerbsmäßigen Betruges und Erpressung am 17.02.2012 erwartet</h3><p>Das Landgericht Osnabrück verkündet voraussichtlich am Freitag, den 17.02.2012, um 10:00 Uhr im Saal 272 das Urteil gegen Michael Burat aus Rodgau. Die insgesamt vier Angeklagten müssen sich vor der 15. großen Strafkammer wegen gewerbsmäßiger Erpressung und Betruges wegen <br />
Abmahnungen aus der Zeit von März 2004 bis August 2005 verantworten, Aktenzeichen 15 KLs 35/09. </p> <p>In 74 Fällen sollen sie gegenüber Firmen, Kommunen und Parteien beklagt haben, dass sie unerwünscht per E-Mail elektronische Grußkarten (e-card) oder Newsletter erhalten hätten. <span style="font-weight: bold;">Diese Werbemails sollen sich die Angeklagten jedoch selbst zugeschickt haben, um die Betroffenen per Abmahnung zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung aufzufordern, wonach für jeden Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe von 5.000,00 € zu zahlen <br />
war. Diese Vertragsstrafen sollen die Angeklagte in einigen Fällen erfolgreich provoziert haben.</span> Der mitangeklagte Rechtsanwalt Bernhard S. aus München soll mehrfach die Abmahnschreiben unter seinem Briefkopf erstellt und die Übernahme seiner Anwaltskosten gefordert haben, die dann später unter den Angeklagten aufgeteilt worden sein sollen. <span style="font-weight: bold;">Der <br />
Angeklagte Michael Burat soll außerdem einen Onlineshop für Computerartikel einzig zu dem Zweck betrieben haben, um Mitbewerber wegen deren fehlerhaften Allgemeinen Geschäftsbedingungen in 15 Fällen abzumahnen und sich so um die Abmahnkosten zu bereichern. </span></p><br /><a href="http://www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=22465&article_id=102952&_psmand=157">&nbsp;</a> <br /><br /> Das Landgericht Osnabrück hat seit dem 17.02.2011 an insgesamt 26 Verhandlungstagen 52 Zeugen vernommen. Heute sind die letzten Plädoyers <br />
gehalten worden. Der Staatsanwalt hat beantragt, gegen Michael Burat eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten wegen gewerbsmäßigen Betruges sowie gewerbsmäßiger Erpressung in insgesamt 89 Fällen (teilweise im Versuch) zu verhängen. Herr Burat hat bei den e-card-Fällen teilweise ein strafbares Verhalten eingeräumt und wegen (einfachen) Betruges eine Gesamtgeldstrafe von maximal 210 Tagessätzen gefordert. Hinsichtlich der Onlineshop-Fälle sei er freizusprechen, weil er tatsächlich ein Gewerbe betrieben habe.  <p>Gegen den angeklagten Rechtsanwalt Bernhard S. soll nach den Vorstellungen derStaatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren ausgeurteilt <br />
werden. Der Anwalt hat in den e-card-Fällen eingeräumt, ab Februar 2005 Kenntnis von dem strafbaren Verhalten des Herrn Burat gehabt zu haben. <br />
Er selbst plädiert wegen 24-fachen Betruges auf eine geringe Geldstrafe und befürchtet, bei einer Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von <br />
einem Jahr oder mehr seine Zulassung als Rechtsanwalt zu verlieren. <br /></p><a href="http://www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=22465&article_id=102952&_psmand=157">http://www.landgericht-osnabrueck.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=22465&amp;article_id=102952&amp;_psmand=157</a>]]></description>
<pubDate>Wed, 08 Feb 2012 10:01:53 +0100</pubDate>
<dc:creator>Geburtig</dc:creator>
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</item>
<item>
<title>Information über neuen Rundfunkbeitrag ab 2013 läuft an</title>
<link>http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=1108</link>
<description><![CDATA[<br />
<img style="width: 349px; height: 59px;" src="http://data.blogg.de/12929/images/logo.png" /><br /><span style="font-weight: bold;">ARD, ZDF und Deutschlandradio: Information über neuen Rundfunkbeitrag ab 2013 läuft an</span><br />ARD, ZDF und Deutschlandradio informieren ab sofort Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und sonstige Institutionen über das ab 2013 geltende neue Modell der Rundfunkfinanzierung.<br />Für die meisten Bürger ändert sich nicht viel, zumal der Rundfunkbeitrag über das Jahr 2013 hinaus stabil bei monatlich 17,98 Euro bleibt. Vor allem Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls werden per Post um Angaben für die ab 2013 geltende Beitragsberechnung gebeten.<br />Nachdem alle Landtage dem neuen Finanzierungsmodell im vergangenen Jahr zugestimmt haben, stellen ARD, ZDF und Deutschlandradio nun auf verschiedenen Wegen Informationen zum Rundfunkbeitrag bereit.<br /><span style="font-weight: bold; font-style: italic;">Heute geht das Informationsportal <a href="www.rundfunkbeitrag.de">www.rundfunkbeitrag.de</a> online.</span> Es ermöglicht einen Überblick über das neue Modell, liefert Details für ganz unterschiedliche Zielgruppen und bietet einen unterstützenden Service. So lässt sich per Online-Beitragsrechner<br />in wenigen Schritten feststellen, wie hoch der eigene Beitrag ab 2013 sein wird. Viele Bürgerinnen und Bürger werden dabei erkennen, dass sich für sie nicht viel ändert. Das Informationsportal bietet zudem Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie Formulare und Informationsmaterialien zum Herunterladen.<br /><a href="http://www.rundfunkbeitrag.de/presse/120201_Presseinformation_ARD_ZDF_und_Deutschlandradio_Information_ueber_neuen_Rundfunkbeitrag_ab_2013_laeuft_an.pdf">http://www.rundfunkbeitrag.de/presse/120201_Presseinformation_ARD_ZDF_und_Deutschlandradio_</a><br /><a href="http://www.rundfunkbeitrag.de/presse/120201_Presseinformation_ARD_ZDF_und_Deutschlandradio_Information_ueber_neuen_Rundfunkbeitrag_ab_2013_laeuft_an.pdf">Information_ueber_neuen_Rundfunkbeitrag_ab_2013_laeuft_an.pdf</a><br /><br />
 <br /><br /> &nbsp;]]></description>
<pubDate>Wed, 01 Feb 2012 14:06:27 +0100</pubDate>
<dc:creator>Geburtig</dc:creator>
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</item>
<item>
<title>Auslandsjahr in Indien Reiseabbruch (durch Veranstalter) nach drei Monaten ohne finanzielle Rückerstattung</title>
<link>http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=1107</link>
<description><![CDATA[<p align="center" class="MsoNormal" style="text-align: center;"><font face="Arial" size="3"><b><font size="4">Auslandsjahr in Indien<br />
</font><span style="font-size: 12pt;">Reiseabbruch nach drei Monaten ohne finanzielle Rückerstattung</span></b></font></p><br />
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt;"><font face="Arial">Raus aus dem europäischen Kulturraum und rein in eine bunte Welt voller Farben, Paläste und ständigem Treiben? Familie S. wollte ihrer minderjährigen Tochter die <br />
Möglichkeit bieten, die Welt kennen zu lernen und zahlte dafür ca.  8000 Euro an einen deutschen Reiseveranstalter. Gern nahm Familie S. für den Zeitraum von 10 Monaten auch einen Austauschschüler auf.</font><br />
</p><p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt;"><font face="Arial">Indien ist aus europäischer Sicht eines der exotischsten Länder der Welt und noch dazu in sich selbst so vielseitig und abwechslungsreich. Diese Entscheidung muss also <br />
gut überlegt sein. Insbesondere muss klar sein, dass Indien nicht nur Licht- sondern auch Schattenseiten hat.</font><br />
<br />
</p><p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt;"><font face="Arial"><span style="font-weight: bold;">Dies spürte auch die Tochter und kritisierte in Briefen in die Heimat vor allem die Drogensituation in der indischen Unterkunft</span>. Für den Veranstalter soll das <br />
Veranlassung gewesen sein, die Schülerin bereits nach drei Monaten nach Hause zu schicken. Ein finanzieller Ausgleich durch den Reiseveranstalter erfolgte bisher nicht. </font></p><br />
<span style="font-style: italic; font-weight: bold;">Joachim Geburtig von der Neuen Verbraucherzentrale in Rostock hat sich nunmehr der Sache angenommen und den Vertragspartner zu einer Stellungnahme und <br />
Kostenrückerstattung aufgefordert. </span><br /><p /><p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt;"><font face="Arial">Unabhängig von der noch ausstehenden Antwort empfiehlt der Jurist, vor Vertragsabschluss den jeweiligen Reiseveranstalter und das Reiseziel gründlich zu checken. </font></p><br />
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt;"><font face="Arial">Bei Problemen beim Schüleraustausch, Schuljahresaufenthalten oder Sprachreisen erhalten Ratsuchende in allen Beratungsstellen der Neuen Verbraucherzentrale <br />
weitere Informationen.</font></p><p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt;"><font face="Arial"><a href="http://www.nvzmv.de/Presse/2012/0102012.htm">http://www.nvzmv.de/Presse/2012/0102012.htm</a><br /></font></p><br />
<p class="MsoNormal" style="line-height: 14pt;"><font face="Arial">&nbsp;</font></p><br />
<br />
 <br /><br /> ]]></description>
<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 18:31:01 +0100</pubDate>
<dc:creator>Geburtig</dc:creator>
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<ent:topic ent:href="http://www.blogg.de/?category=reisen" ent:id="reisen">reisen</ent:topic>
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<category domain="http://www.blogg.de/tag/auslandsjahr_in_indien_reiseabbruch_durch_veranstalter_nach_">auslandsjahr_in_indien_reiseabbruch_durch_veranstalter_nach_</category>
</item>
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