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<title>Recht für Verbraucher von J. Geburtig</title>
<link>http://verbraucherrecht.blogg.de/</link>
<description>Aktuelle Informationen aus der Verbraucherszene für Verbraucher.</description>
<language>de</language>
<lastBuildDate>Fri, 19 Mar 2010 15:42:20 +0100</lastBuildDate>
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<title>Ein Handwerker wird gebraucht - Tipps der Verbraucherzentrale</title>
<link>http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=880</link>
<description><![CDATA[<br />
<font face="Arial"><b><font size="3">Ein Handwerker wird gebraucht - </font><span style="font-size: 12pt;">Tipps der Verbraucherzentrale</span></b></font><p /><br />
<p class="MsoNormal"><font face="Arial">Ein verstopftes Rohr, ein defekter Computer oder ein Auto, das nicht mehr fährt: In solchen Fällen sind guter Rat und schnelle Hilfe vom Fachmann lieb und teuer. Was aber, wenn Termine nicht eingehalten werden, die veranschlagten Kosten deutlich höher sind oder die Reparatur ohne Erfolg von stattengeht? Verbraucherschützer Joachim Geburtig von der Neuen Verbraucherzentrale gibt Tipps, damit nicht gleich Ärger mit dem Handwerker vorprogrammiert ist.</font></p><br />
<p class="MsoNormal"><font face="Arial">Generell gilt zunächst: Alle Vereinbarungen sollte sehr konkret und verbindlich sein.</font></p><br />
<p class="MsoNormal"><font face="Arial"><b>Wenden Sie sich an einen Meisterbetrieb</b></font></p><br />
<p class="MsoNormal"><font face="Arial">Im Zweifelsfalle bei der Handwerkskammer nachfragen. Vorsicht ist vor allem dann geboten, wenn Ihnen Firmen, die nicht in Ihrer Nähe ansässig sind, aufreißerische Angebote unterbreiten oder sogar <br />
unaufgefordert bei Ihnen zu Hause ihre Leistungen anpreisen.</font></p><br />
<p class="MsoNormal"><font face="Arial"><b>Kostenvoranschläge von mehreren Handwerkern einholen</b></font></p><br />
<p class="MsoNormal"><font face="Arial">Kostenvoranschläge sind grundsätzlich <br />
kostenfrei, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird. Wichtig ist vor allem bei den Preisvergleichen, ob Leistungsumfang, Vollständigkeit und Qualität auch deckungsgleich sind. Vereinbaren Sie nach Möglichkeit die Verbindlichkeit des Kostenvoranschlages.</font></p><br />
<p class="MsoNormal"><font face="Arial"><b>Bei größeren Aufträgen</b></font></p><br />
<p class="MsoNormal"><font face="Arial">und insbesondere bei Aufträgen für bauliche Leistungen, sollten schriftliche Bauverträge, abgeschlossen werden. Der Leistungsumfang sollte im Vertrag exakt geregelt sein. Gleiches gilt für wichtige Termine, wie etwa einen Fertigstellungszeitpunkt. </font></p><br />
<p class="MsoNormal"><font face="Arial"><b>Bezahlung der An- und Abfahrt? <br />
</b></font></p><br />
<p class="MsoNormal"><font face="Arial">Insbesondere bei kleineren Aufträgen sind Handwerker aus der unmittelbaren Nachbarschaft in der Regel günstiger. Muss der Handwerker mit dem Pkw oder Lkw kommen, dürfen die Kosten dafür auch in Rechnung gestellt werden. </font></p><br />
<p class="MsoNormal"><font face="Arial"><b>Zusatzleistungen</b></font></p><br />
<p class="MsoNormal"><font face="Arial">Oftmals werden die Arbeitsleistungen auf Wunsch der Kunden erweitert. In vielen Fällen kommt es dann wegen der Bezahlung zu Streitigkeiten. </font></p><br />
<p class="MsoNormal"><font face="Arial">Dafür gibt es grundsätzlich eine sehr einfache Formel: Zusatzleistungen kosten zusätzliches Geld und gibt es daher nicht zum Nulltarif. Es kann daher dringend empfohlen werden, über dieZusatzleistungen klare Vereinbarungen zu treffen, insbesondere über die zusätzliche Vergütung. Diese Punkte sollten schriftlich festgehalten werden.</font></p><br />
<p class="MsoNormal"><font face="Arial"><b>Wenn Reklamationen auftreten</b></font></p><br />
<p class="MsoNormal"><font face="Arial">Es ist gutes Recht des Verbrauchers eine ordnungsgemäße Leistung vom Handwerker zu erhalten, seine Werkleistung muss frei von Mängeln sein. Für gutes Geld darf man auch gute Leistung erwarten.</font></p><br />
<p class="MsoNormal"><font face="Arial">Entdecken Sie Mängel, so sollten Sie dem Handwerker ausreichend Gelegenheit geben, diese zu beseitigen. Eine Mängelrüge muss mindestens folgende Punkte beinhalten:</font></p><br />
<p class="MsoNormal"><font size="3">Mängel konkret bezeichnen</font></p><br />
<p class="MsoNormal"><font size="3">Klare Beseitigungsaufforderung</font></p><br />
<div class="MsoNormal"><font size="3">Angemessene Frist</font></div><br />
<p class="MsoNormal"><font face="Arial">Wen weitere Probleme auftreten,<b>&nbsp;</b>sollten diese zunächst in einem Gespräch geklärt werden. Können Differenzen auf diesem Weg nicht ausgeräumt werden, sollten Sie eine Beratung bei Ihrer Verbraucherzentrale nutzen. </font></p><br />
<p class="MsoNormal"><font face="Arial"><a href="http://www.nvzmv.de/Presse/2010/0482010.htm">http://www.nvzmv.de/Presse/2010/0482010.htm</a></font></p><br />
 <br /><br /> &nbsp;]]></description>
<pubDate>Fri, 19 Mar 2010 15:42:20 +0100</pubDate>
<dc:creator>Geburtig</dc:creator>
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</item>
<item>
<title>Weltverbrauchertag: Onlineshopping-Reinfälle vermeiden – Trusted Shops nennt die 10 wichtigsten Warnsignale</title>
<link>http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=879</link>
<description><![CDATA[Onlineshopping ist einerseits beliebter denn je – andererseits können Verbraucher gerade hier immer noch sehr schlimme Reinfälle erleben. <br />
Damit dies nicht passiert, müssen sie erkennen, bei welchen Onlineshops sie sicher einkaufen. Zum Weltverbrauchertag am 15. März hat Trusted <br />
Shops deshalb die zehn wichtigsten Warnsignale zusammengestellt, die Verbraucher misstrauisch machen sollten.<br /><br />
<br />
Trusted Shops – Europas führender Gütesiegelaussteller für Onlineshops und Testsieger der Zeitschrift „Computerbild“ (3/2009) – klärt auf, bei welchen zehn Indizien Verbraucher unbedingt misstrauisch werden sollten, um sich vor Schaden zu schützen:<br /><br />
<br />
1. Suspektes Impressum<br /><br />
Der Verkäufer sollte in jedem Fall sofort und eindeutig identifiziert werden können. Sind dessen Angaben hingegen nur schwer oder gar nicht auffindbar, ist größte Vorsicht geboten. Dies gilt ebenso, wenn nur eine Firma, aber kein Name, oder nur eine Postfachanschrift genannt wird.<br /><br />
<br />
2. Lückenhafter Datenschutz<br /><br />
Wenn Aussagen zum Datenschutz lückenhaft sind oder fehlen, kann das darauf hinweisen, dass der Website-Betreiber Kundendaten weiterverkauft oder an zweifelhafte Auskunftssysteme übermittelt.<br /><br />
<br />
3. Missverständliche Preisangaben<br /><br />
Alle Preisangaben sollten klar wiedergeben, dass die Mehrwertsteuer enthalten ist, und auch, welche Versandkosten samt Zuschlägen (Express, Nachnahme) genau entstehen. Werden die Versandkosten verschwiegen oder bleibt deren Berechnung unklar, sind böse Überraschungen vorprogrammiert.<br /><br />
<br />
4. Unverbindliche Lieferfristen<br /><br />
Wird die bei einem Produkt genannte Lieferzeit durch eine Aussage im Kleingedruckten relativiert („Lieferfristen sind unverbindlich“), sollte der Verbraucher skeptisch werden. Kann ein Produkt nicht sofort geliefert werden, müssen die längeren Lieferzeiten direkt beim Produkt genannt werden. <br />
<br /><br />
5. Vorkasse ohne Geld-zurück-Garantie<br /><br />
Bei einer Zahlung per Vorkasse sollte diese unbedingt durch die Geld-zurück-Garantie von Trusted Shops abgesichert sein. Sollte der <br />
Händler trotz Zahlung nicht liefern, stellt dies den einzigen Schutz davor dar, sein Geld zu verlieren. Denn eine Überweisung lässt sich nicht rückgängig machen.<br /><br />
<br />
6. Unverschlüsselte Datenübertragung<br /><br />
Zahlungsdaten sollten niemals unverschlüsselt übertragen werden, denn diese könnten abgefangen und missbraucht werden. Auch würde dies häufig <br />
gegen die Bedingungen der eigenen Bank verstoßen. Am Schloss-Symbol im Browser kann jeder erkennen, dass die Übertragung verschlüsselt ist.<br /><br />
<br />
7. Unzulässige Beschränkung des Widerrufs<br /><br />
Von wenigen Ausnahmen abgesehen, gibt es generell das Recht, erworbene Waren innerhalb von zwei Wochen zurückzugeben. Vorsicht ist somit bei <br />
Händlern geboten, die dieses Recht in ihren AGB einschränken, indem sie nur originalverpackte Ware zurücknehmen möchten oder Angebotsartikel von der Rückgabe ausschließen.<br /><br />
<br />
8. Einseitige Benachteiligung im Kleingedruckten<br /><br />
Verbraucherunfreundlich und auch gesetzlich verboten: Manche Händler versuchen, Kunden durch Klauseln in ihren AGB unangemessen zu benachteiligen. Aussagen wie zum Beispiel „Versand auf Gefahr des Käufers“ oder „Transportschäden müssen sofort gemeldet werden“ sind unzulässig und unwirksam.<br /><br />
<br />
9. Schlechte Erreichbarkeit<br /><br />
Eine Produktanfrage im Vorfeld per E-Mail oder Telefonanruf ist Gold wert – denn sie zeigt, wie es um den Kundenservice bestellt ist. Wer keine zügige Antwort erhält, sollte auch kein vorbildliches <br />
Entgegenkommen bei Umtausch oder Rückgabe erwarten.<br /><br />
<br />
10. Negative Bewertungseinträge in Foren &amp; Co.<br /><br />
Aufschlussreicher Test: Wer den Namen des Händlers in eine Suchmaschine eingibt, findet eventuell Negativeinträge in Foren – etwa wegen langer <br />
Lieferzeiten oder schlechter Erreichbarkeit. <br /><br />
<br />
Wer ganz sicher gehen will, kann auch die Shoppingplattform von Trusted Shops für seine Recherchen nach tollen Produkten nutzen: Denn unter <a href="http://www.trustedshops.de" target="_blank">http://www.trustedshops.de</a><br />
 werden ausschließlich Produkte von sicheren, zertifizierten Online-Händlern gelistet.<br /><a href="http://www.pressebox.de/pressemeldungen/trusted-shops-gmbh/boxid-329540.html">http://www.pressebox.de/pressemeldungen/trusted-shops-gmbh/boxid-329540.html</a><br /> <br /><br /> &nbsp;]]></description>
<pubDate>Thu, 11 Mar 2010 16:32:36 +0100</pubDate>
<dc:creator>Geburtig</dc:creator>
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</item>
<item>
<title>Bluetooth - ungewollte Werbung über das Handy</title>
<link>http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=878</link>
<description><![CDATA[<br />
<p class="MsoNormal"><b><span style="font-size: 16pt;">Bluetooth -<br />
ungewollte Werbung über das Handy<o:p /></span></b></p><br />
<span>Auf der Suche nach immer neuen multimedialen Werbeformen setzten verschiedene Anbieter seit einiger Zeit auch auf die Werbung per Bluetooth. <br />
<span>Wer in den letzten Wochen z. B. an den<br />
Filialen einer großen<i>&nbsp;</i>Parfümeriekette<br />
vorbei geht und sein Handy für Bluetooth-Kontakte geöffnet hat, erhält prompt eine Werbebotschaft mit dem Angebot von Gratisproben. Immer mehr Anbieter<br />
experimentieren mit Werbebotschaften via Bluetooth. Dies können Bilder, Videos, Java-Spiele oder Anwendungen sein, die Passanten beispielsweise auf Messen, Ausstellungen, Flughäfen und Bahnhöfe oder in der Nähe von Restaurants und Einkaufszentren auf das Handy übermittelt werden.<o:p /></span><p><br />
<br />
<span>Verbraucherschützer Joachim Geburtig<br />
erklärt dazu: Die Bluetooth-Technik bietet je nach Sendeleistung und Umgebungsverhältnisse eine Reichweite von 10 bis 100 Metern. Die Datenübertragung ist hier im Gegensatz zu der Übertragung über die Mobilfunknetze mit größerer Geschwindigkeit, ohne Datentransferkosten und ohne<br />
Kenntnis der Telefonnummern der empfangenden Geräte möglich. Hier stellt sich vor allem die Frage, ob bereits die unaufgefordert zugesandte Nachricht, dass ein Inhalt zum Download bereitsteht, als unerwünschte Belästigung einzustufen ist.<span>&nbsp;</span>Eine Einwilligung kann sicherlichn nicht bereits darin gesehen werden, dass das Handy für den Anbieter sowohl sichtbar als auch aktiv ist. Eher ist hier von einer unzumutbaren Belästigung auszugehen.<o:p /></span></p><p><br />
<span>Dadurch, dass auf dem Handy eine Mitteilung erscheint, findet nach Auffassung von Geburtig bereits ein Eingriff in die Privatsphäre statt. Die Verbraucherschützer werden diese Art der Werbung<br />
weiter beobachten und gegebenenfalls gegen Störer wettbewerbsrechtlich vorgehen.</span></p><p><br />
<a href="http://www.nvzmv.de/Presse/2010/0402010.htm">http://www.nvzmv.de/Presse/2010/0402010.htm</a></p> <br /><br /> &nbsp;]]></description>
<pubDate>Tue, 09 Mar 2010 13:55:55 +0100</pubDate>
<dc:creator>Geburtig</dc:creator>
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</item>
<item>
<title>Gewinn eines Cabrios versprochen und dann abgezockt</title>
<link>http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=877</link>
<description><![CDATA[<br />
Gewinn eines Cabrios versprochen und dann abgezockt<br /><br />Unter dem Vorwand, dass sie ein BMW-Cabrio gewonnen hätten, forderten &quot;Friedrich von Haber&quot; und &quot;Carmen Götz&quot; die Verbraucher zu einem teuren Rückruf auf. &quot;Betroffene haben uns kürzlich Telefonrechnungen vorgelegt, wonach die Kosten für den An-ruf bei der 0900-Nummer bis zu 70 Euro betrugen&quot;, sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Kein Zweifel besteht für die Verbraucherschützerin, dass der Anbieter, gegen den die Bundesnetzagentur inzwischen vorgegangen ist, mit der teuren Telefonnummer gnadenlos abzocken wollte. Die Verbraucherzentrale Bayern rät, die Kosten dieses Telefonats keinesfalls zu bezahlen.<br /><br /><span style="font-weight: bold;">Die Bundesnetzagentur hat die beworbenen Rufnummern abgeschaltet sowie ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot verhängt.</span> &quot;Das bedeutet, dass der jeweilige Telekommunikationsanbieter die angewählten Nummern nicht mehr abrechnen darf&quot;, erklärt Rechtsexpertin Halm. Wem der Anruf dennoch in Rechnung gestellt werde, müsse innerhalb von acht Wochen widersprechen. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt, die Rechnung dann abzüglich dieses Betrages zu begleichen. Wer Fragen hat oder Hilfe benötigt kann sich an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern wenden.<br /><a href="http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ126811770224568/link696781A">http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ126811770224568/link696781A</a><br /><br />s.a.<br /><p><br />
  <strong>Bundesnetzagentur hat bei &quot;Friedrich von Haber&quot; und<br />
  &quot;Carmen Götz&quot; durchgegriffen</strong></p><a href="http://www.bundesnetzagentur.de/enid/654114a965fa77046c4b502d1c4add19,0/Presse/Pressemitteilungen_d2.html#Massnahmen_gegen_Gewinnversprechung">http://www.bundesnetzagentur.de/enid/654114a965fa77046c4b502d1c4add19,0/Presse/Pressemitteilungen_d2.html#Massnahmen_gegen_Gewinnversprechung</a><br /><br />
 <br /><br /> &nbsp;]]></description>
<pubDate>Tue, 09 Mar 2010 08:01:05 +0100</pubDate>
<dc:creator>Geburtig</dc:creator>
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</item>
<item>
<title>BGH (VI ZR 23/09) Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung</title>
<link>http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=876</link>
<description><![CDATA[<span style="font-weight: bold;">Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung</span> der New York Times<br /><br />Die deutschen Gerichte sind für eine Klage wegen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch einen im Internet abrufbaren Artikel international zuständig, wenn der Artikel deutliche Bezüge nach Deutschland aufweist.<br /><br />Der in Deutschland wohnhafte Kläger nimmt die Verlegerin der Tageszeitung &quot;The New York Times&quot; sowie den in New York ansässigen Autor eines am 12. Juni 2001 in den Internetauftritt der Zeitung eingestellten und dort im &quot;Online-Archiv&quot; zum Abruf bereit gehaltenen Artikels, durch den sich der Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt sieht, auf Unterlassung in Anspruch. Beide Vorinstanzen haben die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte verneint und die Klage deshalb als unzulässig abgewiesen. Auf die Revision des Klägers hat der u.a. für den Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs die Urteile der Vorinstanzen aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.<br /><br />Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte ist gemäß § 32 ZPO gegeben. Nach § 32 ZPO ist für Klagen aus unerlaubten Handlungen das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Handlung begangen ist. Begehungsort der deliktischen Handlung ist dabei sowohl der Handlungs- als auch der Erfolgsort. Der Erfolgsort der vom Kläger behaupteten Persönlichkeitsrechtsverletzung liegt in Deutschland, weil dort der Eingriff in das geschützte Rechtsgut droht. Der angegriffene Artikel weist einen deutlichen Inlandsbezug auf, der ein erhebliches Interesse deutscher Internetnutzer an seiner Kenntnisnahme nahe legt. In dem angegriffenen Artikel wird der in Deutschland wohnhafte Kläger namentlich genannt. Ihm werden unter Berufung auf Berichte europäischer Strafverfolgungsbehörden Verbindungen zur russischen Mafia nachgesagt. Es wird behauptet, seine Firma in Deutschland sei ausweislich der Berichte deutscher Strafverfolgungsbehörden Teil eines Netzwerkes des internationalen organisierten Verbrechens und dem Kläger sei die Einreise in die USA untersagt. Bei dieser Sachlage liegt es nahe, dass der Artikel im Inland zur Kenntnis genommen wurde oder wird. Bei der &quot;New York Times&quot; handelt es sich um ein international anerkanntes Presseerzeugnis, das einen weltweiten Interessentenkreis ansprechen und erreichen will. Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts war und ist die Online-Ausgabe der Zeitung auch in Deutschland abrufbar. Deutschland ist im Registrierungsbereich des Online-Portals ausdrücklich als &quot;country of residence&quot; aufgeführt. Im Juni 2001 waren nach den Feststellungen des Berufungsgerichts 14.484 Internetnutzer registriert, die Deutschland als Wohnsitz angegeben hatten.<br />Urteil vom 2. März 2010 - VI ZR 23/09<br /><br />LG Düsseldorf - Entscheidung vom 9. Januar 2008 - 12 O 393/02<br />OLG Düsseldorf - Entscheidung vom 30. Dezember 2008 - I-15 U 17/08 <br /><a href="http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2010&Sort=3&nr=51134&pos=0&anz=48">http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&amp;Art=pm&amp;Datum=2010&amp;Sort=3&amp;nr=51134&amp;pos=0&amp;anz=48</a><br /><br />
 <br /><br /> &nbsp;]]></description>
<pubDate>Wed, 03 Mar 2010 13:33:47 +0100</pubDate>
<dc:creator>Geburtig</dc:creator>
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</item>
<item>
<title>BVerfG (1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08)Vorratsdatenspeicherung nicht verfassungsgemäß</title>
<link>http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=875</link>
<description><![CDATA[<span style="font-weight: bold;">Konkrete Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung</span><br style="font-weight: bold;" /><span style="font-weight: bold;">nicht verfassungsgemäß</span><br /><br />Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Regelungen des TKG und der StPO über die Vorratsdatenspeicherung mit Art. 10 Abs. 1 GG nicht vereinbar sind. Zwar ist eine Speicherungspflicht in dem vorgesehenen Umfang nicht von vornherein schlechthin verfassungswidrig. Es fehlt aber an einer dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entsprechenden Ausgestaltung. Die angegriffenen Vorschriften gewährleisten weder eine hinreichende Datensicherheit, noch eine hinreichende Begrenzung der Verwendungszwecke der Daten. Auch genügen sie nicht in jeder Hinsicht den verfassungsrechtlichen Transparenz und Rechtsschutzanforderungen. Die Regelung ist damit insgesamt verfassungswidrig und nichtig. <br />Urteil vom 2. März 2010<br />– 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08 –<br />mehr unter<br /><a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html">http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html</a><br />
 <br /><br /> &nbsp;]]></description>
<pubDate>Tue, 02 Mar 2010 13:35:23 +0100</pubDate>
<dc:creator>Geburtig</dc:creator>
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</item>
<item>
<title>Aktion im Kampf gegen belästigende Telefonwerbung: Verbraucherzentralen sammeln Beschwerden</title>
<link>http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=874</link>
<description><![CDATA[<br />
<h2>Aktion im Kampf gegen belästigende Telefonwerbung: Verbraucherzentralen sammeln Beschwerden <br /><br />
</h2><br />
Obwohl am 4. August 2009 das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung in Kraft getreten ist, erreicht die Verbraucherzentralen nach wie vor täglich eine Vielzahl von Mitteilungen, in denen Verbraucher unerwünschte Werbeanrufe beklagen. <br />
Der Großteil der Beschwerden stammt aus dem Bereich der Gewinnspielwerbung, wo auch untergeschobene Verträge und nicht legitimierte Kontoabbuchungen mit zum üblen Geschäft gehören. <br /><br />
 <br /><br />
Unerlaubte Telefonwerbung lässt sich – so die Verbraucherzentrale NRW – nur dann nachhaltig unterbinden, wenn sie sich für Anbieter tatsächlich <br />
nicht mehr lohnt. Die effektivste Maßnahme wäre eine gesetzlich vorgesehene schriftliche Bestätigung von am Telefon abgeschlossenen <br />
Verträgen. Doch diese Forderung der Verbraucherzentralen wurde bisher nicht berücksichtigt.  <br /><br /><br />
Bislang ist die Evaluierung des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung aber erst nach Ablauf von drei Jahren vorgesehen hat. So <br />
lange wollen die Verbraucherzentralen die Hände jedoch nicht in den Schoß legen. Ab 1. März wird eine Evaluierung der Beschwerden zur belästigenden Telefonwerbung starten. Das heißt: Jede einzelne <br />
Beschwerde, sei es online über die Internetseiten der jeweiligen Verbraucherzentrale, telefonisch, schriftlich oder persönlich in den Beratungsstellen wird anonym statistisch erfasst und ausgewertet. Dem politischen Anliegen der Verbraucherzentralen, das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung erneut zu verschärfen und telefonisch beworbene Verträge erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam werden zu lassen, kann somit deutlicher Nachdruck verliehen werden.  <br /><br />
 <br /><br />
Jeder kann also ab dem 1. März beim Kampf gegen die telefonische Belästigung mithelfen, indem er die unerlaubten Anrufe dokumentiert und an seine Verbraucherzentrale weiterleitet. Online ist dies zum Beispiel auf den Seiten der Verbraucherzentralen möglich über das <br />
Beschwerdeformular unter <a href="http://www.vz-nrw.de/UNIQ126747671917202/link661571A.html">&quot;www.vz-nrw.de/telefonwerbung&quot;</a>.<br />
 Daneben liegen in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW vorgedruckte Postkarten &quot;Kein Abschluss unter dieser Nummer&quot; bereit, auf denen die Eckdaten des unerlaubten Anrufs eingetragen werden können. Falls Verbraucher einverstanden sind, werden die eingehenden Beschwerden auch dazu genutzt, gegen die Unternehmen juristisch vorzugehen.<br /><br /><br />
<a href="http://www.vz-nrw.de/UNIQ126747671917202/link677801A">http://www.vz-nrw.de/UNIQ126747671917202/link677801A</a> <br /><br /> &nbsp;]]></description>
<pubDate>Mon, 01 Mar 2010 22:03:32 +0100</pubDate>
<dc:creator>Geburtig</dc:creator>
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</item>
<item>
<title>BMELV - Google Street View: Widerspruch ist möglich</title>
<link>http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=873</link>
<description><![CDATA[<span style="font-weight: bold;">Google Street View: Widerspruch ist möglich</span><br /><br />Google will detaillierte Bilder von Häusern und Straßenzügen ins Netz stellen. Bürgern, die sich dadurch in ihrer Privatsphäre verletzt sehen, empfiehlt das BMELV Widerspruch einzulegen. Und es stellt ihnen ein Musterschreiben dafür zur Verfügung.<br />Das Bundesverbraucherschutzministerium empfiehlt daher betroffenen Bürgern, die eine Veröffentlichung ablehnen, vorsorglich von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen, damit die Fotos nicht im Internet publiziert werden können. Im Widerspruch muss das Gebäude zusätzlich zur Adresse näher beschrieben werden (z.B. Farbe des Hauses, Balkone, markante Gebäude in der Umgebung, sonstige Auffälligkeiten), damit es auch unabhängig von der genauen Hausnummer identifiziert werden kann. Um die richtigen Häuser aus der Anwendung zu entfernen wird Google bei einem Widerspruch voraussichtlich noch einmal auf Sie zukommen, damit Sie anhand eines von Google noch zu entwickelnden Tools Ihr Haus identifizieren.<br /><br />Das Unternehmen Google hat darüber hinaus zugesagt, die Öffentlichkeit über geplante Kamerafahrten zu informieren und Widersprüche Betroffener auch schon vor der Veröffentlichung zu berücksichtigten, indem Bilder unkenntlich gemacht werden.<br /><br />Ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst bewohnten oder genutzten Gebäuden und von Grundstückseigentum kann bei Google formlos unter den folgenden Adressen erhoben werden:<br /><br />    * Per E-Mail: streetview-deutschland@google.com<br />    * Per Briefpost: Google Germany GmbH, Betr. Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg<br /><br />Musterwiderspruch &quot;Google Streetview&quot; (doc, 26 KB, barrierefrei)<br /><a href="http://www.bmelv.de/cae/servlet/contentblob/879282/publicationFile/57253/MusterwiderspruchGoogleStreetview.doc">http://www.bmelv.de/cae/servlet/contentblob/879282/publicationFile/57253/MusterwiderspruchGoogleStreetview.doc</a><br /><br />s.a.<br /><a href="http://www.bmelv.de/cln_172/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Internet-Telekommunikation/GoogleStreetview.html">http://www.bmelv.de/cln_172/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Internet-Telekommunikation/GoogleStreetview.html</a><br /><br />
 <br /><br /> &nbsp;]]></description>
<pubDate>Sun, 28 Feb 2010 15:34:02 +0100</pubDate>
<dc:creator>Geburtig</dc:creator>
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</item>
<item>
<title>Unerwünschte Werbeanrufe für die "Forschungsgruppe Profana" gerichtlich untersagt!</title>
<link>http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=872</link>
<description><![CDATA[<h2>Unerwünschte Werbeanrufe für die &quot;Forschungsgruppe Profana&quot; gerichtlich <br />
untersagt!<br /><span style="font-weight: normal;">Bei weiteren Verstößen drohen der Ascor Media Ltd. und deren <br />
Geschäftsführer, Daniel Michanikl, Ordnungsgeld oder Ordnungshaft.</span></h2><br />
<div class="text">Wie schon am 30. Januar 2010 berichtet haben sich bei der <br />
Verbraucherzentrale Berlin zahlreiche Verbraucher über die telefonische <br />
Belästigung durch die Ascor Media Ltd. beschwert. Inzwischen liegen über 400 <br />
Beschwerden vor. Nachdem die Abmahnung mit der Aufforderung, eine <br />
Unterlassungsverpflichtung abzugeben, von der Firma abgelehnt worden war, hat <br />
die Verbraucherzentrale eine einstweilige Verfügung bei dem Landgericht Berlin <br />
erwirkt, die jetzt endlich in der Hielscherstraße 25, 13158 Berlin, zugestellt <br />
werden konnte. Die Firma gibt in ihren Briefen falsche Adressen an, so dass <br />
nicht nur der Gerichtsvollzieher, sondern auch die Verbraucher ihre liebe Not <br />
haben, sie zu erreichen. <br /><br />&quot;Wenn die Firma weiterhin Verbraucher anruft <br />
oder anrufen lässt, die ihr das vorher nicht ausdrücklich erlaubt haben, werden <br />
wir die Verhängung eines Ordnungsgeldes, ersatzweise einer Ordnungshaft <br />
beantragen&quot;, informiert Susanne Nowarra, die zuständige Juristin bei der <br />
Verbraucherzentrale. &quot;Sehr fragwürdig ist nach unserer Auffassung auch das <br />
Versprechen, den Angerufenen Elektronik- und Elektrogeräte aller Art im Rahmen <br />
einer angeblichen Forschungsreihe kostenlos zur Verfügung zu stellen. Wir haben <br />
erhebliche Zweifel, dass die Firma entsprechende Forschungsaufträge hat und die <br />
Produkte zur Verfügung stellen kann und will. Es widerspräche allen unseren <br />
Erfahrungen, und keiner der Beschwerdeführer hat je ein Gerät gesehen, dafür <br />
aber Rechnungen und Mahnungen, so Nowarra. <br /><br />Die Verbraucherzentrale rät <br />
allen Betroffenen zum Widerruf und zur Strafanzeige, denn es besteht der <br />
Verdacht des Betruges. Außerdem bittet sie, ihr unerwünschte Anrufe, die ab <br />
jetzt erfolgen, postalisch oder unter <a href="mailto:telefonwerbung@vz-bln.de">telefonwerbung@vz-bln.de</a> mitzuteilen. <br />
Darüber hinaus steht den Betroffenen die telefonische oder persönliche <br />
Rechtsberatung der Verbraucherzentrale zur Verfügung. </div><br />
<div class="text"><a href="http://www.vz-berlin.de/UNIQ126720143117147/link677861A.html">http://www.vz-berlin.de/UNIQ126720143117147/link677861A.html</a><br />s.a.<br /><a href="http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=842#k7685435">http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=842#k7685435</a><br /></div><br />
 <br /><br /> <a href="http://www.vz-berlin.de/UNIQ126720143117147/link677861A.html">&nbsp;</a><br /><br />
]]></description>
<pubDate>Fri, 26 Feb 2010 17:34:37 +0100</pubDate>
<dc:creator>Geburtig</dc:creator>
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<category domain="http://www.blogg.de/tag/profanagerichtlich_untersagt">profanagerichtlich_untersagt</category>
</item>
<item>
<title>Vermeidbar: Versteckte Kosten bei Prepaid Handytarifen</title>
<link>http://verbraucherrecht.blogg.de/eintrag.php?id=871</link>
<description><![CDATA[Vermeidbar: Versteckte Kosten bei Prepaid Handytarifen<br />
<br />
<b>Wenignutzung verursacht bei einigen Anbietern monatliche Gebühren</b></font></td><br />
<br />
Bei Handytarifen auf Prepaid-Basis gilt meist der Grundsatz: Es wird nur dann etwas vom aufgeladenen Guthaben abgezogen, wenn der Nutzer abgehend <br />
telefoniert oder SMS verschickt. Vorteil ist, dass man ohne laufende Kosten telefonieren <br />
kann und auch für andere mobil erreichbar ist. Doch Vorsicht: Bei extremen Wenignutzern oder denjenigen, die beispielsweise ein Notfallhandy im <br />
Auto liegen haben, schrumpft das Guthaben mitunter trotz Nichtnutzung. &quot;Einige Prepaid-Anbieter berechnen pro Monat eine Gebühr von ein bis zwei Euro, wenn der Nutzer gar nicht oder zu wenig abgehend telefoniert oder SMS versendet&quot;,<br />
sagt Björn Brodersen vom Onlinemagazin <a href="http://www.teltarif.de/" class="smarterwiki-linkify">www.teltarif.de</a>. Mitunter droht sogar<br />
die Kündigung seitens des Anbieters. </span></div><br />
<br />
<div align="justify" class="roman4"><span>mehr unter <a href="http://www.teltarif.de/presse/2010/pm_260210.html">http://www.teltarif.de/presse/2010/pm_260210.html</a></span></div> <br /><br /> ]]></description>
<pubDate>Fri, 26 Feb 2010 17:18:13 +0100</pubDate>
<dc:creator>Geburtig</dc:creator>
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