Freitag, 19.03.2010
Ein Handwerker wird gebraucht - Tipps der Verbraucherzentrale
Ein Handwerker wird gebraucht - Tipps der Verbraucherzentrale
Ein verstopftes Rohr, ein defekter Computer oder ein Auto, das nicht mehr fährt: In solchen Fällen sind guter Rat und schnelle Hilfe vom Fachmann lieb und teuer. Was aber, wenn Termine nicht eingehalten werden, die veranschlagten Kosten deutlich höher sind oder die Reparatur ohne Erfolg von stattengeht? Verbraucherschützer Joachim Geburtig von der Neuen Verbraucherzentrale gibt Tipps, damit nicht gleich Ärger mit dem Handwerker vorprogrammiert ist.
Generell gilt zunächst: Alle Vereinbarungen sollte sehr konkret und verbindlich sein.
Wenden Sie sich an einen Meisterbetrieb
Im Zweifelsfalle bei der Handwerkskammer nachfragen. Vorsicht ist vor allem dann geboten, wenn Ihnen Firmen, die nicht in Ihrer Nähe ansässig sind, aufreißerische Angebote unterbreiten oder sogar
unaufgefordert bei Ihnen zu Hause ihre Leistungen anpreisen.
Kostenvoranschläge von mehreren Handwerkern einholen
Kostenvoranschläge sind grundsätzlich
kostenfrei, sofern nicht etwas anderes vereinbart wird. Wichtig ist vor allem bei den Preisvergleichen, ob Leistungsumfang, Vollständigkeit und Qualität auch deckungsgleich sind. Vereinbaren Sie nach Möglichkeit die Verbindlichkeit des Kostenvoranschlages.
Bei größeren Aufträgen
und insbesondere bei Aufträgen für bauliche Leistungen, sollten schriftliche Bauverträge, abgeschlossen werden. Der Leistungsumfang sollte im Vertrag exakt geregelt sein. Gleiches gilt für wichtige Termine, wie etwa einen Fertigstellungszeitpunkt.
Bezahlung der An- und Abfahrt?
Insbesondere bei kleineren Aufträgen sind Handwerker aus der unmittelbaren Nachbarschaft in der Regel günstiger. Muss der Handwerker mit dem Pkw oder Lkw kommen, dürfen die Kosten dafür auch in Rechnung gestellt werden.
Zusatzleistungen
Oftmals werden die Arbeitsleistungen auf Wunsch der Kunden erweitert. In vielen Fällen kommt es dann wegen der Bezahlung zu Streitigkeiten.
Dafür gibt es grundsätzlich eine sehr einfache Formel: Zusatzleistungen kosten zusätzliches Geld und gibt es daher nicht zum Nulltarif. Es kann daher dringend empfohlen werden, über dieZusatzleistungen klare Vereinbarungen zu treffen, insbesondere über die zusätzliche Vergütung. Diese Punkte sollten schriftlich festgehalten werden.
Wenn Reklamationen auftreten
Es ist gutes Recht des Verbrauchers eine ordnungsgemäße Leistung vom Handwerker zu erhalten, seine Werkleistung muss frei von Mängeln sein. Für gutes Geld darf man auch gute Leistung erwarten.
Entdecken Sie Mängel, so sollten Sie dem Handwerker ausreichend Gelegenheit geben, diese zu beseitigen. Eine Mängelrüge muss mindestens folgende Punkte beinhalten:
Mängel konkret bezeichnen
Klare Beseitigungsaufforderung
Wen weitere Probleme auftreten, sollten diese zunächst in einem Gespräch geklärt werden. Können Differenzen auf diesem Weg nicht ausgeräumt werden, sollten Sie eine Beratung bei Ihrer Verbraucherzentrale nutzen.
http://www.nvzmv.de/Presse/2010/0482010.htm
Donnerstag, 11.03.2010
Weltverbrauchertag: Onlineshopping-Reinfälle vermeiden – Trusted Shops nennt die 10 wichtigsten Warnsignale
Damit dies nicht passiert, müssen sie erkennen, bei welchen Onlineshops sie sicher einkaufen. Zum Weltverbrauchertag am 15. März hat Trusted
Shops deshalb die zehn wichtigsten Warnsignale zusammengestellt, die Verbraucher misstrauisch machen sollten.
Trusted Shops – Europas führender Gütesiegelaussteller für Onlineshops und Testsieger der Zeitschrift „Computerbild“ (3/2009) – klärt auf, bei welchen zehn Indizien Verbraucher unbedingt misstrauisch werden sollten, um sich vor Schaden zu schützen:
1. Suspektes Impressum
Der Verkäufer sollte in jedem Fall sofort und eindeutig identifiziert werden können. Sind dessen Angaben hingegen nur schwer oder gar nicht auffindbar, ist größte Vorsicht geboten. Dies gilt ebenso, wenn nur eine Firma, aber kein Name, oder nur eine Postfachanschrift genannt wird.
2. Lückenhafter Datenschutz
Wenn Aussagen zum Datenschutz lückenhaft sind oder fehlen, kann das darauf hinweisen, dass der Website-Betreiber Kundendaten weiterverkauft oder an zweifelhafte Auskunftssysteme übermittelt.
3. Missverständliche Preisangaben
Alle Preisangaben sollten klar wiedergeben, dass die Mehrwertsteuer enthalten ist, und auch, welche Versandkosten samt Zuschlägen (Express, Nachnahme) genau entstehen. Werden die Versandkosten verschwiegen oder bleibt deren Berechnung unklar, sind böse Überraschungen vorprogrammiert.
4. Unverbindliche Lieferfristen
Wird die bei einem Produkt genannte Lieferzeit durch eine Aussage im Kleingedruckten relativiert („Lieferfristen sind unverbindlich“), sollte der Verbraucher skeptisch werden. Kann ein Produkt nicht sofort geliefert werden, müssen die längeren Lieferzeiten direkt beim Produkt genannt werden.
5. Vorkasse ohne Geld-zurück-Garantie
Bei einer Zahlung per Vorkasse sollte diese unbedingt durch die Geld-zurück-Garantie von Trusted Shops abgesichert sein. Sollte der
Händler trotz Zahlung nicht liefern, stellt dies den einzigen Schutz davor dar, sein Geld zu verlieren. Denn eine Überweisung lässt sich nicht rückgängig machen.
6. Unverschlüsselte Datenübertragung
Zahlungsdaten sollten niemals unverschlüsselt übertragen werden, denn diese könnten abgefangen und missbraucht werden. Auch würde dies häufig
gegen die Bedingungen der eigenen Bank verstoßen. Am Schloss-Symbol im Browser kann jeder erkennen, dass die Übertragung verschlüsselt ist.
7. Unzulässige Beschränkung des Widerrufs
Von wenigen Ausnahmen abgesehen, gibt es generell das Recht, erworbene Waren innerhalb von zwei Wochen zurückzugeben. Vorsicht ist somit bei
Händlern geboten, die dieses Recht in ihren AGB einschränken, indem sie nur originalverpackte Ware zurücknehmen möchten oder Angebotsartikel von der Rückgabe ausschließen.
8. Einseitige Benachteiligung im Kleingedruckten
Verbraucherunfreundlich und auch gesetzlich verboten: Manche Händler versuchen, Kunden durch Klauseln in ihren AGB unangemessen zu benachteiligen. Aussagen wie zum Beispiel „Versand auf Gefahr des Käufers“ oder „Transportschäden müssen sofort gemeldet werden“ sind unzulässig und unwirksam.
9. Schlechte Erreichbarkeit
Eine Produktanfrage im Vorfeld per E-Mail oder Telefonanruf ist Gold wert – denn sie zeigt, wie es um den Kundenservice bestellt ist. Wer keine zügige Antwort erhält, sollte auch kein vorbildliches
Entgegenkommen bei Umtausch oder Rückgabe erwarten.
10. Negative Bewertungseinträge in Foren & Co.
Aufschlussreicher Test: Wer den Namen des Händlers in eine Suchmaschine eingibt, findet eventuell Negativeinträge in Foren – etwa wegen langer
Lieferzeiten oder schlechter Erreichbarkeit.
Wer ganz sicher gehen will, kann auch die Shoppingplattform von Trusted Shops für seine Recherchen nach tollen Produkten nutzen: Denn unter http://www.trustedshops.de
werden ausschließlich Produkte von sicheren, zertifizierten Online-Händlern gelistet.
http://www.pressebox.de/pressemeldungen/trusted-shops-gmbh/boxid-329540.html
Dienstag, 09.03.2010
Bluetooth - ungewollte Werbung über das Handy
Bluetooth -
ungewollte Werbung über das Handy
Auf der Suche nach immer neuen multimedialen Werbeformen setzten verschiedene Anbieter seit einiger Zeit auch auf die Werbung per Bluetooth.
Wer in den letzten Wochen z. B. an den
Filialen einer großen Parfümeriekette
vorbei geht und sein Handy für Bluetooth-Kontakte geöffnet hat, erhält prompt eine Werbebotschaft mit dem Angebot von Gratisproben. Immer mehr Anbieter
experimentieren mit Werbebotschaften via Bluetooth. Dies können Bilder, Videos, Java-Spiele oder Anwendungen sein, die Passanten beispielsweise auf Messen, Ausstellungen, Flughäfen und Bahnhöfe oder in der Nähe von Restaurants und Einkaufszentren auf das Handy übermittelt werden.
Verbraucherschützer Joachim Geburtig
erklärt dazu: Die Bluetooth-Technik bietet je nach Sendeleistung und Umgebungsverhältnisse eine Reichweite von 10 bis 100 Metern. Die Datenübertragung ist hier im Gegensatz zu der Übertragung über die Mobilfunknetze mit größerer Geschwindigkeit, ohne Datentransferkosten und ohne
Kenntnis der Telefonnummern der empfangenden Geräte möglich. Hier stellt sich vor allem die Frage, ob bereits die unaufgefordert zugesandte Nachricht, dass ein Inhalt zum Download bereitsteht, als unerwünschte Belästigung einzustufen ist. Eine Einwilligung kann sicherlichn nicht bereits darin gesehen werden, dass das Handy für den Anbieter sowohl sichtbar als auch aktiv ist. Eher ist hier von einer unzumutbaren Belästigung auszugehen.
Dadurch, dass auf dem Handy eine Mitteilung erscheint, findet nach Auffassung von Geburtig bereits ein Eingriff in die Privatsphäre statt. Die Verbraucherschützer werden diese Art der Werbung
weiter beobachten und gegebenenfalls gegen Störer wettbewerbsrechtlich vorgehen.
Gewinn eines Cabrios versprochen und dann abgezockt
Gewinn eines Cabrios versprochen und dann abgezockt
Unter dem Vorwand, dass sie ein BMW-Cabrio gewonnen hätten, forderten "Friedrich von Haber" und "Carmen Götz" die Verbraucher zu einem teuren Rückruf auf. "Betroffene haben uns kürzlich Telefonrechnungen vorgelegt, wonach die Kosten für den An-ruf bei der 0900-Nummer bis zu 70 Euro betrugen", sagt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Kein Zweifel besteht für die Verbraucherschützerin, dass der Anbieter, gegen den die Bundesnetzagentur inzwischen vorgegangen ist, mit der teuren Telefonnummer gnadenlos abzocken wollte. Die Verbraucherzentrale Bayern rät, die Kosten dieses Telefonats keinesfalls zu bezahlen.
Die Bundesnetzagentur hat die beworbenen Rufnummern abgeschaltet sowie ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot verhängt. "Das bedeutet, dass der jeweilige Telekommunikationsanbieter die angewählten Nummern nicht mehr abrechnen darf", erklärt Rechtsexpertin Halm. Wem der Anruf dennoch in Rechnung gestellt werde, müsse innerhalb von acht Wochen widersprechen. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt, die Rechnung dann abzüglich dieses Betrages zu begleichen. Wer Fragen hat oder Hilfe benötigt kann sich an die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Bayern wenden.
http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/UNIQ126811770224568/link696781A
s.a.
Bundesnetzagentur hat bei "Friedrich von Haber" und
"Carmen Götz" durchgegriffen
